Presse
 

Skandal bei der WestLB
Handel auf undurchsichtigem Parkett


vom 11.04.2007

Von Susanne Amann

Der Trick war simpel, bemerkt haben will es keiner: Mitarbeiter der WestLB sollen jahrelang Aktienkurse manipuliert und damit hohe Gewinne erzielt haben. Sie scheinen nicht die Einzigen zu sein, die unbehelligt Börsengeschäfte betreiben - allen Kontrollgremien zum Trotz.

Hamburg - Es war so auffällig, dass es selbst bei den Händlern für Unruhe sorgte: Über Monate hinweg waren die Umsätze bestimmter Aktien abends, in der Schlussauktion, teilweise doppelt so hoch wie im Laufe des Tages. Was lange Zeit nur für Börseninsider interessant war, ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Die WestLB selbst hat Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter wegen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz gestellt.
DPA

Die WestLB in Düsseldorf: "Nur die Spitze des Eisbergs"

Die beiden sollen über Jahre die Schlusskurse von Metro -, BMW - und zuletzt VW -Papieren manipuliert haben - und damit nicht nur hohe Gewinne für die Bank erzielt, sondern auch sich selbst umfangreiche Bonus-Zahlungen gesichert haben. Die Händler setzten dabei auf das Sinken des Spreads, wie die Preisdifferenz zwischen Vorzugs- und Stammaktien eines Unternehmens genannt wird. Wenn die Differenz auf Grund des jeweiligen Aktienkurses zu groß wurde, kauften oder verkauften die WestLB-Banker kurz vor Börsenschluss in großem Umfang vor allem Vorzugsaktien - und konnten so den Kurs in die gewünschte Richtung lenken.

"Das Problem ist, dass ein solches Verhalten nur sehr schwer von einer gezielten Strategie abzugrenzen ist", sagt Klaus Nieding, Anwalt und Kapitalmarktsexperte. Und deshalb sei es auch kaum nachzuweisen. Dabei ist sich der Experte sicher, dass der Vorfall bei der WestLB nur die Spitze des Eisberges ist. "Solche Trends und Arbeitsweisen sprechen sich sehr schnell herum", sagt Nieding. Und das sei auch verständlich: "Wenn Ihr Gehalt davon abhängt, wie der Erfolg ihrer Arbeit ist, überlegen Sie natürlich, wie dieser Erfolg optimiert werden kann." Und ein Branchenexperte ergänzt: "Wer von den Beteiligten sollte überhaupt ein Interesse haben, den Handel effektiv zu überwachen?"
Konsequenzen sind selten

Zwar gehen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die die Geschäfte am Kapitalmarkt kontrollieren soll, genügend Verdachtsfälle ein. Wirkliche Konsequenzen hat das aber nur in den seltensten Fällen. "Wir untersuchen in ersten Analysen 1200 bis 1600 Vorgänge pro Jahr", sagt Anja Neukötter von der Bafin. Zum Ende des vergangenen Jahres hätten sich daraus rund 200 Untersuchungen wegen Insiderhandels und Marktmanipulation ergeben, zu Verurteilungen kam es allerdings nur in 15 Fällen. Und das liegt nach Meinung von Branchenexperten sicher nicht daran, dass der Verdacht in der Regel unbegründet ist.

Denn tatsächlich ist es in Deutschland relativ einfach, unbehelligt Börsengeschäfte zu betreiben. Zwar gibt es sowohl die Bafin als auch die Handelsüberwachungsstellen an den jeweiligen Börsenstandorten. Aber allein die Bafin bekommt Tag für Tag zwei Millionen Datensätze, die sowohl elektronisch als auch durch Mitarbeiter auf Unregelmäßigkeiten untersucht werden. "Diese Daten sind anonym und erst wenn wir einen dringenden Tatverdacht haben, können wir die Banken auffordern, uns zum Beispiel die beteiligten Händler zu nennen", sagt Neukötter von der Bafin.
Dazu kommt: Im Gegensatz zum amerikanischen Pendant, der staatlichen Börsenaufsicht SEC, hat die Bafin keinerlei eigene Ermittlungsbefugnisse. "Wir haben zwar in bestimmten Fällen das Recht auf Auskunft", sagt Neukötter. Eigene Durchsuchungen oder Vernehmungen sind aber nicht möglich, in den begründeten Verdachtsfällen müssen die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Keine spezialisierten Staatsanwälte

Und dort liegt das nächste Problem, denn es gibt so gut wie keine spezialisierten Staatsanwälte, die sich mit der komplizierten Materie auskennen. "Seit Jahren wird darüber diskutiert, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zum Beispiel mit Sitz in Frankfurt einzurichten", sagt Rechtsexperte Nieding. Bislang wird das von den Ländern aber abgelehnt, da sie Zuständigkeiten und Kompetenzen nicht an eine Bundesbehörde abgeben wollen. "Dabei sind gerade die Manipulationsstraftaten große Geschichten mit einer Reihe von unterschiedlichen Gesellschaften", sagt auch Hans Richter, Oberstaatsanwalt in Stuttgart und seit Jahren mit Wirtschaftsfällen befasst. "Das kann ein Einzelner nicht leisten, da muss eng kooperiert und ausreichend Wissen ausgetauscht werden."

Dass die WestLB jetzt Strafanzeige gegen die eigenen Mitarbeiter gestellt hat, hat denn auch weniger mit dem Willen zur Aufklärung als mit Selbstschutz zu tun. Mit der Anzeige, so die Meinung von Branchenkennern, will die Bank in erster Linie dokumentieren, dass sie das rechtswidrige Verhalten ihrer Mitarbeiter unterbunden hat - wenn auch zu spät. Viel zuzutrauen scheinen sie den Ermittlern bei der Staatsanwaltschaft dabei aber nicht: Wirklich herauszufinden, wie und mit wem genau die beiden Mitarbeiter ihren schwunghaften Handel getrieben haben, überlässt die WestLB einer eigens gebildeten Task Force, der unter anderem Experten der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, der Investmentbank JPMorgan und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young angehören.

 

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